Woher bekomme ich ein Rezept?
Ein Rezept oder eine sogenannte Heilmittelverordnung stellt der entsprechende Arzt aus. Bei Kindern ist es häufig der Kinderarzt, welche Beeinträchtigungen der Sprache des Kindes bei einer U-Untersuchung feststellt. Ebenso kann es der Kieferorthopäde, Zahnarzt oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt sein. Bei Erwachsenen ist es häufig dieser oder der Neurologe oder Hausarzt, anhängig vom Störungsbild. Ebenso können Frühförderstellen Behandlungspläne ausstellen.
Muss ich die Therapie selbst bezahlen?
Eine medizinisch notwendige Therapie, welche von einem Arzt verordnet wurde, wird von den gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen bezahlt. Wenn es um eine private Kasse geht, wird durch die Praxis eine Rechnung ausgestellt, welche bei der Krankenkasse eingereicht wird und dann ausgeglichen wird.
Benötige ich meine Krankenkarte oder ein U-Heft?
Nein, wir benötigen ausschließlich die Verordnung (das Rezept) und den Patienten.
Welche Leistung umfasst mein Rezept?
Auf dem Rezept ist geschrieben, wie oft und wie lange ein Patient zur Therapie kommen sollte. In der Regel umfasst es eine Stunde zur Diagnostik und ein Anamnesegespräch und 10 Therapieienheiten a‘ 30 oder 45 Minuten. Aber es gibt auch Ausnahmen.
Wo findet die Therapie statt?
Die Therapie findet meist in den Räumlichkeiten der Praxis statt. Wenn der Arzt einen Hausbesuch verordnet hat, kann die Therapie auch zu Hause oder in einer entsprechenden Einrichtung stattfinden.
An wen wende ich mich, wenn ich ein Rezept habe?
Rufen Sie an oder nutzen Sie unser Kontaktformular und wir vereinbaren einen ersten Termin zum Kennen lernen und zur Beantwortung weiterer Fragen. Sollten wir einmal nicht erreichbar sein, rufen wir Sie gern zurück.